Ab dem 1. Januar 2021 unterliegen EU-, EWR- und Schweizer Bürgerinnen und Bürger den britischen Einwanderungsbestimmungen und -verfahren nach dem Brexit. Sie können jedoch mit minimalen Einwanderungskontrollen im Rahmen der „Visitor Route“ für Kurzreisen oder Studienaufenthalte nach Großbritannien einreisen. Für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten müssen Studierende kein Visum beantragen und die Berechtigung zum Aufenthalt in Großbritannien für mehr als sechs Monate wird bei der Ankunft in Großbritannien erteilt.
Um länger als sechs Monate zu studieren, müssen Studierende Folgendes beantragen:
1. Ein „Short-Term Study Visa“ (STSV), um die englische Sprache in Großbritannien zu erlernen. Dieses Visum ist nur für Englisch-Sprachkurse, die länger als sechs Monate und bis zu 11 Monate dauern, erforderlich.
2. Um länger als ein Jahr zu studieren, musst du ein „Student-Route-Visa“ beantragen, das nur bei Kaplan Edinburgh beantragt werden kann.
Nach dem 1. Oktober 2021 können Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz keinen Personalausweis mehr für die Einreise nach Großbritannien verwenden. Kaplan empfiehlt allen Kursteilnehmenden, die einen Kaplan-Kurs buchen, mit ihrem Reisepass zu reisen.
Besuchervisum (Visitor Visa)
Es ist kein formeller Antrag erforderlich, daher solltest du bei deiner Ankunft dein Angebotsschreiben und den Nachweis deiner Unterkunft bereithalten, um zu zeigen, dass du an einer anerkannten Einrichtung studierst, falls du zur Überprüfung aufgefordert wirst.
Kurzzeit-Studierendenvisum (STSV) und Studierendenvisum (Short-term Student Visa (STSV), Student Visa)
Du kannst ein Kurzzeit-Studierendenvisum (STSV) bis zu drei Monate vor deiner Reise nach Großbritannien beantragen und ein Studierendenvisum (CAS) bis zu sechs Monate vor deiner Reise nach Großbritannien. Wenn dein Antrag erfolgreich ist, erhältst du entweder:
Die Vignette bzw. die Online-Daten zum Aufenthaltsstatus zeigen:
Du solltest eine Entscheidung über dein Visum innerhalb von drei Wochen nach deinem Termin in der Visumantragstelle oder innerhalb von drei Wochen nach Einreichen deines Antrags erhalten.
Du musst gewährleisten, dass du die relevanten Dokumente mit dir führst, um zu zeigen, dass du zu einem Kurs an einer akkreditierten Einrichtung angenommen wurdest. Zu diesen Dokumenten gehören ein Angebotsschreiben oder eine Buchungsbestätigung sowie, wenn du zum Zeitpunkt deiner Einreise nach Großbritannien unter 18 Jahre alt bist, die Einverständniserklärung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten und der Nachweis deiner Unterkunft.
Studierende mit einem Besuchervisum können ihren Kurs bis zu sechs Monate (nach Ablaufdatum des Visums) verlängern.
Studierende mit einem Kurzzeit-Studierendenvisum können sich maximal 30 Tage nach dem letzten Enddatum ihres ursprünglichen Kurses im Vereinigten Königreich aufhalten.
Wenn du mit einem Student-Route-Visum bei Kaplan Edinburgh studierst, kannst du eine Visumverlängerung bei „UK Visas and Immigration“ (UKVI) beantragen. Die Länge des Visums, das dir von UKVI gewährt wird, hängt von der Länge des nächsten Kurses ab, für den du dein Visum beantragst.
Kurzzeit-Studierendenvisum: 186,00 GBP
Student-Route-Visum: 348,00 GBP (nur Kaplan Edinburgh)
Kaplan stellt dir eine Buchungsbestätigung (Booking Confirmation Document), einen Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) und, wenn du dich für das Student-Route-Visum bewirbst, eine Bestätigung über die Zulassung zum Studium (Confirmation of Acceptance of Studies) zur Verfügung.
Nein, du kannst den Pre-Settled-Status nur beantragen, wenn du vor dem 31. Dezember 2020 in Großbritannien gelebt hast.
Besucher:innen können nur für bis zu sechs Monate in Großbritannien bleiben. Wenn du studieren möchtest und dein Akademisches Jahr länger als sechs Monate und kürzer als 11 Monate ist, musst du ein Kurzzeit-Studierendenvisum beantragen.
Sie wird monatlich berechnet: Wenn du zum Beispiel am 4. Januar nach Großbritannien einreist, ist dein Besuchervisum sechs Monate lang gültig, daher läuft es normalerweise am 4. Juli ab.
Natürlich. Als Besucher:in kannst du bis zu sechs Monate studieren, mit einem Kurzzeit-Studierendenvisum bis zu 11 Monate und mit einem Student Route-Visum auch noch länger.
Wenn es keine Reisebeschränkungen gibt, die von der britischen Grenzbehörde oder deinem Heimatland verhängt wurden, kannst du als Besucher:in für bis zu sechs Monate oder mit einem Kurzzeit-Studierendenvisum für bis zu 11 Monate nach Großbritannien einreisen. Du kannst dich für unsere Online-Kurse einschreiben, wenn zu dieser Zeit kein Präsenzunterricht möglich ist.
Wenn du nach dem 1. Januar 2021 ankommst, darfst du nicht arbeiten, wenn du ein Besuchervisum, ein Kurzzeit-Studierendenvisum oder ein Student-Route-Visum hast. Du darfst nur arbeiten, wenn du erfolgreich den Status „settled“ oder „pre-settled“ erhalten hast oder anderweitig eine Arbeitsbewilligung in Großbritannien erworben hast.
Nein.
Nein.
Studierende, die als Besucher:innen oder mit einem Kurzzeit-Studierendenvisum in Großbritannien einreisen, dürfen keine Arbeit irgendwelcher Art annehmen, einschließlich Hospitation, unbezahlte Praktika, Arbeitserfahrung oder Berufspraktika. Jede dieser Tätigkeiten gilt als Arbeit und ist somit nicht erlaubt.
Wenn du ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien arbeiten möchtest und keinen Pre-Settled- oder Settled-Status hast, musst du ein Facharbeiter-Visum beantragen. Studierende dürfen nicht arbeiten (siehe oben).
Nein, es gibt keine Änderungen bei den Unterkunftsregeln. Dies gilt insbesondere für Studierende unter 18 Jahren, die ihre Unterkunft vor der Einreise nach Großbritannien gebucht haben müssen.
Unter 18-Jährige müssen außerdem die erforderliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten bei Ankunft an der britischen Grenze vorlegen.
Eine EKVK oder GHIC deckt die staatliche Gesundheitsversorgung ab, nicht die private medizinische oder zahnmedizinische Behandlung. Mit einer EKVK oder GHIC erhältst du eine Notfall- oder notwendige medizinische Versorgung zu den gleichen Kosten wie ein:e Einwohner:in des Landes, das du besuchst. Das bedeutet, dass du die medizinische Versorgung zu einem reduzierten Preis oder kostenlos erhältst. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auf der Website https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1021.
Eine EKVK oder GHIC ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung – sie deckt nicht alles ab, wie z. B. die Bergrettung oder den Rückflug aus Großbritannien (medizinische Rückholung). Achte darauf, dass du sowohl eine Reiseversicherung als auch Ihre EKVK oder GHIC hast, bevor du reist.
Wir empfehlen dringend eine Krankenversicherung für alle Studierenden; für unter 18-Jährige ist sie für den gesamten Aufenthalt bei uns verbindlich (gemäß unseren Geschäftsbedingungen). Wir können dir eine Versicherung anbieten, wenn du eine benötigst, aber bitte informiere dich im Voraus bei deiner Kaplan-Beratungsperson.
Nein, eine Krankenversicherung deckt den PCR-Test nicht ab, sie deckt nur Notfälle ab.
Schottland ist Teil von Großbritannien und als solches gelten die gleichen Regeln für EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen, die nach Schottland einreisen.
Ja, wir erstatten dir den vollen Betrag abzüglich der Kurier- und Anmeldegebühren. Für weitere Details lies bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.