Wenn du bei Kaplan International English studierst, musst du möglicherweise ein Visum beantragen. Wir können dich mit allen relevanten Informationen versorgen und dich durch die Visabestimmungen und das Antragsverfahren für ein Studium in Irland leiten.
Wir bemühen uns, alle Fragen zu beantworten, die du haben könntest, also sieh dir bitte die untenstehenden Antworten an. Wenn du keine Antwort auf deine Frage findest, kannst du dich an eine:n Studienberater:in wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
In Kürze: Studierende aus der EU/dem EWR (und einigen ausgewählten Ländern) brauchen kein Studentenvisum, um in Irland zu studieren. Studierende aus anderen Ländern benötigen jedoch ein Visum.
Als Nicht-EWR-Student in einem Langzeitkurs (25 Wochen oder länger) musst du eine externe Prüfung ablegen. Wir empfehlen dir eine geeignete Prüfung (IELTS, FCE oder CAE), die auf deinem Niveau basiert, und helfen dir bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem externen Prüfungszentrum vor Ort. Die Prüfungsgebühren müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung bezahlt werden (200 €).
Kaplan bewahrt eine Kopie deiner Prüfungsergebnisse auf, die den Einwanderungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.
Bitte wende dich an unseren Prüfungskoordinator an der Rezeption, wenn du Fragen zu deiner Prüfung hast.
Als Mitglied von Marketing English in Ireland garantiert Kaplan International English, dass alle Schüler:innen in der Lage sein werden, die Kurse, für die sie sich angemeldet haben, zu absolvieren.
Studierende aus der EU/EWR benötigen kein Studentenvisum, um in Irland zu studieren.
Bitte schau in dieser Liste nach, ob du ein Visum brauchst: http://www.inis.gov.ie/en/INIS/Pages/visa-required-countries
Wenn du für weniger als drei Monate in Irland studieren möchtest, solltest du ein "C-Studienvisum" beantragen. Wenn dein Kurs länger als drei Monate dauert, solltest du ein "D-Studienvisum" beantragen.
Studierende, die für die Einreise nach Irland kein Einreisevisum benötigen (d.h. wenn sie Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes sind oder aus einem der oben genannten Länder kommen), müssen vor der Einreise kein Studentenvisum beantragen, sollten aber dennoch alle Studienunterlagen bei sich haben, wenn sie die Einwanderungsbehörde passieren. Das heißt, sie sollten ihr Angebotsschreiben und die Quittung der Schule bei sich haben, damit sie bei der Einwanderung kontrolliert werden können, einschließlich des Nachweises einer ausreichenden Krankenversicherung. Später müssen sie diese Unterlagen zum Garda National Immigration Bureau (GNIB) bringen, wenn sie ihr Visum vor Ort erhalten.
Seit Anfang 2008 können Visa für die unterstützten Länder online beantragt werden: https://www.visas.inis.gov.ie/avats/OnlineHome.aspx. Diese Website enthält auch einen umfassenden Leitfaden zum Ausfüllen eines Visumantrags auf Englisch, Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Urdu.
Antragsformulare aus nicht unterstützten Ländern können hier heruntergeladen und an die irische Botschaft oder das Konsulat in dem Land, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast, geschickt werden.
Wenn es in deinem Land keine irische Botschaft oder kein Konsulat gibt, schicke deinen Visumantrag an die nächstgelegene irische Botschaft oder das Konsulat oder an das Visa Office, Irish Naturalization and Immigration Service, 13-14 Burgh Quay, Dublin 2.
Die folgenden Informationen beschreiben die Mindestunterlagen, die du mit deiner Bewerbung einreichen musst. Bitte lies sie sorgfältig durch.
Das Antragsformular muss zusammen mit ALLEN Unterlagen eingereicht werden. Die Unterlagen müssen im Original vorliegen und in ENGLISCH abgefasst oder von einer beglaubigten Übersetzung begleitet sein. Alle Unterlagen müssen gut lesbar sein. Der Visumbeauftragte muss leicht erkennen können, um welche Dokumente es sich handelt und auf wen sie sich beziehen.
Ab dem 14. Juli 2008 müssen alle Anträge auf ein Studentenvisum eine Kopie einer elektronischen Überweisung des Antragstellers an die Bank der Hochschule enthalten, aus der der Name des Empfängers, die Adresse, die Bankverbindung und die gleichen Angaben zum Absender hervorgehen. Die GNIB erwartet, dass die Gebühren zurückerstattet werden, wenn das Visum abgelehnt wird.
Nicht unterzeichnete Erklärungen, falsche Angaben, gefälschte oder betrügerische Unterlagen führen zur Ablehnung deines Antrags, und ein Einspruch ist nicht möglich.
Es liegt in deiner Verantwortung als Antragsteller:in, den Visumsbeauftragten davon zu überzeugen, dass ein Visum erteilt werden sollte.
Die Erteilung eines Studentenvisums berechtigt dich nicht dazu, dass eine mit dir verwandte oder nicht verwandte Person zu dir nach Irland kommt oder dich besucht.
Wenn du ein Studentenvisum beantragst, musst du Folgendes nachweisen können:
Es folgt nun eine Erklärung, was als Nachweis für die oben genannten Anforderungen akzeptiert wird. Bitte lies sie sorgfältig durch und reiche ALLE Dokumente mit deinem Antrag ein. Auch hier ist es wichtig, dass es sich um gut lesbare Originaldokumente in englischer Sprache handelt oder eine beglaubigte Übersetzung beiliegt.
Aus ihnen sollte klar hervorgehen, um was es sich handelt und auf wen sie sich beziehen.
Kursnachweis
HINWEIS: Das Ministerium für Justiz, Gleichberechtigung und Rechtsreform berücksichtigt bei der Entscheidung über einen Visumantrag die schulischen und sonstigen Qualifikationen der Hochschule. Die Anerkennung durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft über die ACELS erfüllt diese Kriterien im Fall von englischsprachigen Schulen.
Die Liste der vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft anerkannten Kurse findest du auf dessen Website: www.education.ie.
Finanznachweis
Du musst nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, um deinen Aufenthalt in Irland zu finanzieren, ohne dass du auf öffentliche Mittel oder Gelegenheitsjobs angewiesen bist.
Krankenversicherung
Bildungs- und Beschäftigungsgeschichte
Einwanderungsgeschichte
Reisepass
Entscheidungen
Recht auf Einspruch
Als Nicht-EWR-Student in einem Langzeitkurs (25 Wochen oder länger) musst du eine externe Prüfung ablegen. Wir empfehlen dir eine geeignete Prüfung (IELTS, FCE oder CAE), die auf deinem Niveau basiert, und helfen dir bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem externen Prüfungszentrum vor Ort. Die Prüfungsgebühren müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung bezahlt werden (200 €).
Kaplan bewahrt eine Kopie deiner Prüfungsergebnisse auf, die den Einwanderungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.
Bitte wende dich an unseren Prüfungskoordinator an der Rezeption, wenn du Fragen zu deiner Prüfung hast.
Als Mitglied von Marketing English in Ireland garantiert Kaplan International English, dass alle Schüler:innen in der Lage sein werden, die Kurse, für die sie sich angemeldet haben, zu absolvieren.
Visumspflichtige Studierende (siehe diese Liste: http://www.inis.gov.ie/en/INIS/Pages/visa-required-countries):
Wenn dein Antrag auf ein Visum genehmigt wurde, bringt die Botschaft, bei der du den Antrag gestellt hast, ein Visum in deinem Reisepass an.
Die Daten auf deinem Visum geben an, zwischen welchen Daten du in den Staat einreisen darfst
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Visum nur eine Art Vorabgenehmigung für die Einreise in den Staat ist und nicht garantiert, dass du in den Staat einreisen oder dort bleiben darfst.
Die Einwanderungsbeamten am Einreiseort sind berechtigt, jede Person bei der Ankunft zu befragen. Wenn sie von der Rechtschaffenheit einer Person oder ihren Gründen für die Einreise in den Staat nicht überzeugt sind, haben sie das Recht, dieser Person die Einreise zu verweigern, auch wenn sie ein gültiges Visum besitzt.
Es wird empfohlen, dass du Unterlagen zu deinem Studiengang bei dir hast, die du dem Einwanderungsbeamten beim Verlassen deines Flugzeugs vorlegen kannst, einschließlich des Nachweises einer Krankenversicherung.
Nicht visumspflichtige Studierende:
Ein Einwanderungsbeamter bei der Grenzkontrolle stempelt deinen Reisepass ab und fügt dem Stempel ein Datum hinzu.
Vor diesem Datum musst du persönlich zu einer Meldestelle gehen, um:
Die Schüler:innen sollten bei ihrer Ankunft alle studienrelevanten Unterlagen bei sich tragen und zur Kontrolle bereithalten, z. B. den Brief der Schule und die Angaben zur Unterkunft, den Nachweis der Krankenversicherung und den Nachweis über die finanziellen Mittel.
Bürger aus Ländern außerhalb der EU/EWR (d. h. den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen), die als Vollzeitstudenten bei der Garda Síochána registriert sind, dürfen in Irland Teilzeit arbeiten (bis zu maximal 20 Stunden pro Woche und Vollzeit während bestimmter Ferienzeiten), um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Ferienzeiten sind: Juni, Juli, August und September sowie 15. Dezember bis 15. Januar.
Als Gelegenheitsarbeit gilt eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche oder eine Vollzeitbeschäftigung während der normalen Ferienzeiten. Eine solche Arbeit darf deine Teilnahme am Kurs nicht beeinträchtigen, denn wenn du keine zufriedenstellende Anwesenheit nachweisen kannst, wird deine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert.
Der Anspruch auf eine Gelegenheitsarbeit erlischt mit dem Abschluss deines Hochschulstudiums.
Der Stempel, den die GNIB in deinem Pass anbringt, zeigt an, ob du eine Gelegenheitsarbeit aufnehmen darfst oder nicht.
Wenn du dir darüber im Unklaren bist, solltest du dich bei GNIB erkundigen, bevor du ein Jobangebot annimmst.
Jeder Verstoß gegen die Visumsbedingungen führt zu einer Überprüfung deines Falles und möglicherweise zur Ausweisung aus dem Land.
Wenn du für weniger als drei Monate in Irland studieren möchtest, solltest du ein "C-Studienvisum" beantragen. Wenn dein Kurs länger als drei Monate dauert, solltest du ein "D-Studienvisum" beantragen.
Bitte beachte, dass es nicht möglich ist, ein C-Visum in Irland zu verlängern. Inhaber eines D-Visums müssen sich bei der GNIB anmelden. Die Mitarbeiter der Schule helfen dir, einen Termin zu vereinbaren und beraten dich bezüglich der erforderlichen Unterlagen.
Inhaber eines D-Visums müssen sich bei der GNIB anmelden. Das Schulpersonal hilft dir bei der Buchung eines Termins und berät dich bezüglich der erforderlichen Unterlagen.
Als Schule, die sich für deinen Erfolg einsetzt, nehmen wir die Anwesenheit aller unserer Schüler/innen sehr ernst. Von den Schülern wird erwartet, dass sie zu 100 % am Unterricht teilnehmen, die Mindestanwesenheit beträgt 85 %. Die GNIB und das INIS verlangen, dass alle Visumsschüler/innen ihre Kurse besuchen. Schüler/innen, die weniger als 85% anwesend sind, können Probleme bei der Verlängerung oder Erneuerung ihres Visums bekommen.
Alle Schüler:innen müssen Folgendes mitbringen:
Wenn du kein Visum gebraucht hast, um nach Irland zu kommen, musst du außerdem nachweisen, dass du dich nach deiner Ankunft hier finanziell selbst versorgen kannst. Dies tust du, indem du nachweist, dass du direkten Zugang zu folgenden Mitteln hast:
Um diese Anforderungen zu erfüllen, empfehlen wir dir, mit einer Prepaid-Debitkarte und einem Kontoauszug zu reisen, der das Guthaben in Euro ausweist, oder einen aktuellen Kontoauszug auf deinen Namen mit einem Guthaben in Euro vorzulegen. Weitere Informationen zu den finanziellen Anforderungen findest du hier.
Das erste Visum, das dir ausgestellt wird, ist für eine einmalige Einreise in den Staat gültig.
Wenn du einen triftigen Grund hast, das Land für eine kurze Zeit zu verlassen, musst du vor der Einreise ein Wiedereinreisevisum beantragen.
Du musst nachweisen können, dass du dein Studium nach deiner Rückkehr in den Staat fortsetzen wirst.
Bevor ein Wiedereinreisevisum ausgestellt werden kann, musst du beim Garda National Immigration Bureau registriert sein.
Informationen darüber, wie und wo du ein Wiedereinreisevisum beantragen kannst, findest du unter Wiedereinreisevisa.
Es liegt in deiner Verantwortung, sicherzustellen, dass du das richtige Visum für das Land hast, in das du reisen willst (falls zutreffend).
HINWEIS: Vor der Einreise nach Nordirland (Nordirland besteht aus den Grafschaften Antrim, Armagh, Derry, Down, Fermanagh und Tyrone) muss ein Visum bei den britischen Behörden beantragt werden.
Wer in Irland studieren möchte, muss an einer privaten, gebührenpflichtigen Schule oder Hochschule eingeschrieben sein.
Die genannten Anforderungen gelten für alle Schüler:innen.
Die elterliche Zustimmung beider Elternteile (falls zutreffend) ist erforderlich.
Die Erteilung eines Visums für eine Person unter 18 Jahren zu Studienzwecken berechtigt kein anderes Familienmitglied, den Schüler/die Schülerin zu begleiten oder ihm/ihr in den Staat zu folgen.
Dem Antrag sind Angaben zu der Person beizufügen, in deren Obhut sich der Minderjährige befinden soll.
Bei der Prüfung solcher Anträge finden die Bestimmungen von Teil IVB des Children Act 2001 Anwendung.
Hast du immer noch Schwierigkeiten, ein Visum für Irland zu bekommen? Eine weitere Alternative, wenn du Probleme mit dem Visum hast, ist, Englisch mit Online-Kursen von Kaplan International zu lernen.